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Exportverdächtig
Einer informierten Quelle zufolge soll Generalbundesanwalt Harald Range bereits am dritten März – also merklich vor dem Abflugtermin – von der Ausreiseabsicht des Bundesenergie- und Massenwirtschaftsvernichtungsministers Sigmar Gabriel (s. Bild, mittlerweile wohl noch dicker) in die Krisen- und Konfliktregion auf der Arabischen Halbinsel erfahren haben, weil die deutschen Nachrichtendienste und deren Verbündete ganze Arbeit leisteten und die Kommunikation als auch die Koordnination der involvierten Stellen reibungslos vonstatten ging.
Es wurde jedoch von Seiten der Bundesanwaltschaft auf eine Unterbindung der Vorbereitungen zu staatsgefährdenden Straftaten verzichtet. Da Deutschland seine wirtschaftlichen Interessen auf der gesamten Welt verteidigen und deutsche Populationshemmungsinnovationen exportieren müsse, dürfe einem solch organisierten Versuch nicht die Paragraphen 89 und 129 des Strafgesetzbuches und deren Zusätze entgegenstehen.
Außerdem ließ die oberste Strafverfolgungsbehörde mit Sitz in Karlsruhe verlautbaren, dass ihr Entschluss zur Nichtverfolgung von Gabriels Taten als Druckmittel auf die Bürger (die Namen sind der Bundesanwaltschaft bekannt), die bisher an der Vorratsdatenspeicherung (VDS) zweifelten, verstanden werden solle. Solange die VDS als Mittel nicht zur Vereitelung von schweren Parkverstößen oder gefährlichen Herbeiführungen von Urinflecken an Bäumen uneigenständiger Grünanlagen zur Verfügung stünde, wolle Harald Range sein, als dienstlichen Ungerhorsam deklariertes, Nichtvorgehen weiter betreiben.
Teile der Bundesregierung sehen nun einen günstigen Moment gekommen weitere Verträge mit Staaten oder dubiosen Monarchen und Fantasiefiguren zu schließen, die bei voller Aufmerksamkeit und Arbeitsbereitschaft eines Generalbundesanwaltes undenkbar wären.