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Bericht aus dem Gericht

Mittwoch, 5. Oktober 2022

Berlin, Dir wurde die Wahl gestohlen!

Am 26.09.2021 sollten die Bürgerinnen und Bürger der Hauptstadt am selben Tag über den Bundestag, über die Bezirksverordnetenversammlungen und über das Berliner Abgeordnetenhaus abstimmen und das während sie einen Marathon durch die ganze Stadt laufen.
Dass das schiefgeht, war abzusehen, allerdings ist es angesichts des schieren Ausmaßes der Katastrophe nur verwunderlich, dass Moskau und Pjöngjang keine Wahlbeobachtungskommissionen in die deutsche Hauptstadt entsendet haben.

Während sich die Parteien, die bei dieser Wahllotterie ein paar Sitze gewinnen durften, ihre Allerwertesten darauf plattsitzen, haben wir, die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Die PARTEI, als einzige relevante Partei, die Initiative zur Sicherung der Wahlen ergriffen!
Wir kümmern uns darum, dass Sie ihre Stimme zurückbekommen!

„Die Wahlen waren so unzureichend vorbereitet, dass ein Gelingen von Anfang an gefährdet war.“

– LUDGERA SELTING

Sicher, als wir am Mittwoch, den 28.09.2022 im Audimax der FU in Dahlem Platz nahmen, um uns einmal ordentlich vom habeckfreundlich auf 19°C runtergekühlten Raum durchfrieren zu lassen, saßen noch andere Beschwerdeführer um uns – die standesgemäß direkt gegenüber des hohen Gerichts, in der extremen Mitte platziert wurden – herum.
Nicht nur die SPD-geführte Innenverwaltung mitsamt ihrer Landeswahlleitung zu unserer Linken hatte eine Feigenblattbeschwerde eingelegt, auch die verfickte AfD rechts von uns konnte das Trittbrettfahren nicht sein lassen.

Doof nur, dass Gunnar Lindedings, der während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen ist, durch eine Wiederholungswahl selbst sein Mandat im Marzahn-Hellersdorfer WK 1 verlieren könnte und die verfickte AfD nach außen hin also Beschwerde eingelegt hat, diese aber mit einer Klage gegen eine mögliche Wahlwiederholung in WK1 wieder komplett konterkariert.
anz abgesehen davon, dass – während sich die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestufte AfD versucht als Demokratieretterin zu inszenieren – ihre Bundesräumlichkeiten durchsucht wurden.

Auch generell hat die verfickte AfD nicht viel gemacht, außer die einzige Frau in Blau von der Presse hofieren zu lassen, mal kurz dem Gericht ein „Danke“ entgegenzustammeln und einen Anwalt zu engagieren, der, wenn auch sonst nix, immerhin rechnen kann. Gunnar aß außerdem in jeder Pause ein Würstchen, bis er dann in der letzten Pause leider doch rauchen musste, weil die Würstchen alle waren. In persona sieht man den Nazis ihre peinliche und verachtenswerte Weltsicht übrigens erst recht an. Diese Nase wird in die Geschichtsbücher eingehen. Die Frisuren sind ja schon da.

Die Anwälte der Innenverwaltung waren bestimmt teuer. Unser unbestechlicher Informant für alles, Dustin Hoffmann, sowie unser eigener (sehr guter) Anwalt und Parlamentsrechtsexperte Sebastian Roßner bescheinigten uns einen „Staranwalt“-Status für alle drei. Was für ein Glück, dass das nur die Steuerkasse blechen muss, stell sich mal einer vor, Akmann hätte für seine Verfilztheit aus seiner eigenen Tasche zahlen müssen. Nach 6 Jahren als Berliner Staatssekretär kann man ja sicher keine Ersparnisse vorweisen. Immerhin muss man ja immer wieder neue Posten schaffen, unbequeme Mitarbeitende dezent loswerden zu können.

„Was geschehen ist, hätte nicht geschehen dürfen“

– ULRIKE ROCKMANN

Dankenswerterweise hat uns das hohe Gericht schon zu Beginn der Verhandlung eine Menge Arbeit abgenommen.
Gleich zu Anfang wurde ein Ohrfeigengewitter in Richtung der Innenverwaltung abgelassen, wie wir es nicht hätten schöner machen können.

Wären wir auf einem Poetry Slam gewesen, hätten Frau Schönrock und Frau Selting 10/10 Punkte für ihren Vortrag bekommen.
Herr Seegmüller auch, aber eher für sein süßes Grinsen.

Verhandelt wurden allerdings nur die Berliner Wahlen. Über die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin hat der Ausschuss des Bundestages festgestellt, dass in etwa 300 Wahllokalen die Zweitstimmen nochmal eingeholt werden müssten. Ob das Parlament das auch so sieht, wissen wir noch nicht.
Unterteilt wurde der Prozess in drei Verhandlungspunkte: Wahlfehler, Mandatsrelevanz und Rechtsfolgen.

Nachdem die zu diesem Zeitpunkt noch amtierende Wahlleiterin Ulrike Rockmann nach der Pause mit zitternder Stimme vortrug, dass es zwar Fehler bei der Zweitstimme in allen Wahlkreisen gab, aber es doch bei der Erststimme nur um einen Wahlkreis in Charlottenburg und den von Gunnar Lindedings ginge und zur Schau stellte, dass man auch als Professorin für Statistik nicht unbedingt weiß, wie Prozentrechnung funktioniert, wurde dem Gericht eine Box mit einem dicken Stapel voll bedruckter DIN A3-Blätter, insgesamt zwei ganze Exceltabellen, ausgehändigt.
Das muss diese Digitalisierung sein, von der immer alle sprechen.
Dass bei einer unzureichenden Dokumentation eine Neuinterpretation der vorliegenden Zahlen jetzt auch keinen großen Unterschied mehr in der Eindeutigkeit des Versagens macht, ignorierte sie gekonnt.
Immerhin waren die Berliner Wahllokale insgesamt 83 Stunden während der Wahlzeit geschlossen, aber dafür auch ganze 350 Stunden über diese hinaus geöffnet. Ob jetzt verhinderte 10.000 Stimmen abgegeben wurden oder nicht, das spielt für die Demokratie ja auch keine Rolle, egal ob das Gericht schon vorher sagte, dass selbst minimale prozentuale Verschiebungen einen Einfluss auf die Sitzplatzverteilung im AGH haben. Akmann las uns dann höchstpersönlich mindestens fünf in Schriftgröße 36 fett gedruckte Seiten voll „wir warens nich, also doch, aber so schlimm wars nicht, also doch, aber das wär voll doof, wenn das jetzt Konsequenzen hätte“ vor, dann waren auch endlich die Leute dran, die sich Berlin mal so richtig gegönnt hat.

„…nicht behebbares Ermittlungsdefizit“

– BERLINER VERFASSUNGSGERICHT

Die Argumente, die von Seiten des Starjura-Trios losgelassen wurden, waren so kreativ, dass wir uns teils des Neids nicht erwehren konnten.
Die erste Ansage der Expensive-Three war, dass eine absolut missglückte Chaoswahl zu korrigieren voll doof wäre für die Demokratie.
Ein Demokratieverständnis, das sich kurz danach mit einem phänomenalen Geschichtsrevisionismus messen durfte, als der selbe Anwalt davon sprach, dass schon in der Weimarer Republik lange Schlangen vor den Wahllokalen waren und ein Gericht damals schon sagte, dass das voll demokratisch sei.
Dass nicht nur rechts, sondern auch links von uns vergessen wurde, was mit und nach der Weimarer Demokratie passiert ist, das hätten sogar wir nicht erwartet. Die restlichen Urteile, mit denen argumentiert wurden, waren allesamt älter, als unser jüngstes Vorstandsmitglied.

Eines der schöneren Argumente war auch, dass man nicht hätte erwarten können, dass die Druckerei für die Stimmzettel diesmal alles in den Sand setzt (Dienstleister anschwärzen. Privatunternehmen lieben diesen Trick.), immerhin sei das die letzten Jahre super gelaufen und mit der pin AG gab es auch noch nie Probleme. Noch nie. Schwöre.

Dass es nur zwei Wahlkabinen pro Lokal gab, das lag an Corona, aber die Wahllokale hätten ja noch mehr aufbauen können, auch wenn das so nicht im Briefing stand. Außerdem gab es zwei Wahllokale in denen nachweislich alles gut lief und der Rest war einfach inkompetent.
Später behaupteten noch Bezirkswahlleitende aus mindestens vier verschiedenen Bezirken, dass diese Wahllokale definitiv bei ihnen waren und außerdem alle anderen auch super funktioniert hatten. Nur der Bezirkswahlleiter von Kreuzberg-Friedrichshain war kooperationsbereit und in der Lage überhaupt irgendeinen Fehler einzugestehen. Als er am Ende der Verhandlung traurig darum bat, dass die Bezirkswahlleitenden bei einer Wiederholungswahl doch bitte klare und eindeutige Handlungsanweisungen bekommen mögen, damit sowas nicht wieder passiert, tat er uns fast ein bisschen leid.

„In 90% der Wahllokale sind Fehler passiert…äh.“

– DR. CHRISTIAN ECKHART

Ein weiteres Highlight war das AGH selbst. Nachdem der Dings des AGHs, Dennis Buchner, erstmal verlautbaren ließ, dass das AGH bitte nicht aufgelöst werden möchte und dann feststellte, dass er ja gar kein Jurist ist, reichte er das Mikrofon an den uralten Juristen neben sich weiter. Dieser Herr, der Vater von Juli Zeh, belehrte erstmal sehr lang das höchste Berliner Gericht darüber, dass sie ja alle keine Ahnung von Verfassungsrecht hätten.
Eine Strategie, die sich das Money-Trio wohl von ihm abgeschaut haben musste. Wahrscheinlich hatte Daddy Zeh damals dieses Weimarer Urteil gefällt, auf das sich bezogen wurde. Wir wissen es nicht.
Nachdem Herr W. Zeh seinen Vortrag beendet hatte, meldete sich ein weiteres Mitglied des Abgeordnetenhauses zu Wort und stellte klar, dass im Rechtsausschuss des AGHs übrigens beschlossen wurde, sich nicht zu äußern und Herr Buchner hier über einen Beschluss des Rechtsausschusses hinweg einfach trotzdem ein wenig Senf dagelassen hatte.

Insgesamt wurde so lange über die Sache mit den Wahlfehlern gesprochen, die laut der Verwaltung keine Fehler, sondern alles nur Pannen gewesen seien, dass die Punkte Mandatsrelevanz und Rechtsfolgen zusammengezogen wurden.
Zu diesem Zeitpunkt hatten wir alle Hunger und allen war kalt.
Schließlich hatte Gunnar die Würstchen aufgegessen.

Auch die Beiträge der weiteren Betroffenen waren sehr unterhaltsam. Nicht nur war mindestens ein Einzelbewerber ziemlich sauer von der Unverfrorenheit, mit der der Verwaltungsapparat jegliche Schuld von sich und in Richtung der Wählenden wies, die Tierschutzpartei, die selbst noch Einspruch eingelegt hatte, kämpfte vom Publikum aus ziemlich verzweifelt darum, ihre paar Prozente zu behalten, weil das ja zwar schlimm, aber alles nicht mandatsrelevant gewesen sei.
Zeitgleich wählten übrigens Tierschutzpartei und CDU einen Kandidaten der AfD in den Klimaausschuss der BVV Marzahn-Hellersdorf.
Sie wissen schon: Der Verein, der den menschengemachten Klimawandel, welcher Milliarden von Spezies um die Existenz bringt, leugnet.

Im weiteren Verlauf klangen die Einwände der Verwaltungs-Anwält*innen immer verzweifelter.
Demzufolge müsste das Verfassungsgericht selbst zu verwirrt sein, um zu wissen, um welche Art von Prozess es sich handle, denn Anstoßprozesse seien eine ausschließliche Sache des Baurechts. Dabei können wir mit Bestimmtheit sagen, dass Berlin einfach beides kann. Sowohl Scheiße bauen, als auch scheiße Bauen.
Das subjektive Empfinden der Unerträglichkeit in dieser Sache lag bei der Verwaltung wohl eher darin, Konsequenzen aus ihren Fehlern zu ziehen, statt in der historisch schlechten Organisation der Wahl.
Außerdem war ja die Presse dran schuld, dass sie, wie sonst auch, die ersten Prognosen um 18:00 Uhr und gegen 20:00 Uhr die ersten Hochrechnungen veröffentlichten und nicht erst kurz vor neun, als auch das letzte Wahllokal endlich fertig war.

„Also bei mir hat alles funktioniert“

– DR. ROYA SANGI

Generell wurde in diesem Präzedenzfall viel mit „allgemeiner Lebenserfahrung“ argumentiert und sich über die Gewaltenteilung beschwert, also darüber, dass das Parlament nicht bei diesem Urteil mitmischen durfte. Außerdem müssten die Bezirke, die trotz des Versagens der Verwaltung irgendwie doch passable Arbeit geleistet hätten, dafür ja wenigstens den Trostpreis bekommen, diese Glanzleistung nicht nochmal wiederholen zu müssen.

Generell fühlten wir uns in Sachen Polemik von verwaltungsanwaltlicher Seite um unseren Job beraubt.
Der Glaube der Bürgerinnen und Bürger Berlins in eine funktionierende Demokratie sei dabei nebensächlich, immerhin hätten sie ja selbst die Wahlen organisiert.
Ja was denn nun?

Einen schönen Abschluss fand einer der drei Enkel von Dagobert Duck noch in einem sehr schönen Vergleich: Das Anzweifeln einer Wahl würde ihn an den 6. Januar 2021 erinnern.
Sehr interessant, das von jemandem zu hören, der vom Gericht vorgetragene und nachgewiesene Tatsachen als nicht mehr als ein „diffuses Gefühl“ abgetan hat. Eine Gaslight-Rhetorik, die wir hingegen eher vom letzten abgewählten US-Präsidenten kennen. Aber vielleicht bilden wir uns das ja auch nur ein.

Im Allgemeinen sind wir sehr zufrieden damit, dass zumindest die dritte Gewalt sich wie wir bei ihrer Entscheidung am Willen der Menschen in Berlin orientiert und nicht am Sicherheitsbedürfnis eines flächendeckend versagenden Verwaltungsapparates.

Wir sehen uns im Wahlkampf.